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Aktenzeichen 4171/03

Datum 11.01.1904

Leitsatz 1. Ist das Revisionsgericht, wenn in der ersten Instanz und in der Revisionsinstanz nur der Einwand der rechtskräftig abgeurteilten Sache, nicht aber der der Rechtshängigkeit geltend gemacht wird, von Amts wegen zur Prüfung der Frage der Rechtshängigkeit berechtigt und verpflichtet? 2. Kann das Vergehen des § 132 St.G.B.'s von einer Mehrheit von Personen in Mittäterschaft begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D2140055

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