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Aktenzeichen 4904/03

Datum 11.12.1903

Leitsatz 1. Stehen die Vergehen des § 312 H.G.B.'s und des § 266 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s zu einander im Verhältnisse der Idealkonkurrenz, oder der Gesetzeskonkurrenz? 2. Gewährt das Gesetz (§§ 315. 240 Abs. 2 H.G.B.'s) dem Vorstande einer Aktiengesellschaft nach Erkenntnis dessen, daß die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eingetreten ist, für Stellung des Antrages auf Konkurseröffnung eine "Deliberationsfrist"? 3. Wann ist das Vergehen des § 313 Abs. 1 Nr. 1 H.G.B.'s vollendet? Tritt die Vollendung erst mit dem "Abschlusse" der Anmeldung zum Handelsregister ein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D2090025

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