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Aktenzeichen 1865/03
Datum 11.07.1903
Leitsatz Wieweit kommt einem gemäß der Polizeiverordnung des Oberpräsidenten der Provinz Pommern vom 25. April 1899 über den Verkehr mit Rot-, Dam- und Rehwild vom Jagdberechtigten ausgestellten Wildscheine die Eigenschaft einer zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen erheblichen Privaturkunde zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D16E0327
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