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Aktenzeichen 2826/03

Datum 11.07.1903

Leitsatz Wer ist im Sinne des § 285 St.G.B.'s Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes und im Sinne des § 365 Abs. 2 St.G.B.'s Wirt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D16D0324

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