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Aktenzeichen 5925/02
Datum 23.05.1903
Leitsatz Kann eine Person, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, durch Ableistung des Zeugeneides in einem Verfahren, in welchem § 56 Nr. 1 R.St.P.O. Geltung hat, sich eines Meineides schuldig machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1620278
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