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Aktenzeichen 565/03

Datum 12.06.1903

Leitsatz Darf, wenn bei Straftaten, die nach dem Eröffnungsbeschlusse real konkurrieren, in der Hauptverhandlung sich ergibt, daß bezüglich einer von ihnen, einem Antragsvergehen, der Antrag fehlt, noch darüber entschieden werden, ob die beiden Vergehen real oder ideal konkurrieren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1600275

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