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Aktenzeichen 1066/03

Datum 28.05.1903

Leitsatz Trifft der für Preßvergehen vorgesehene ausschließliche Gerichtsstand demjenigen gegenüber zu, welcher sich durch Übersendung gedruckter Angebote 2c dem Verkaufe von Losen zu einer nicht zugelassenen Lotterie unterzieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D15E0270

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