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Aktenzeichen 6301/02
Datum 15.05.1903
Leitsatz 1. Über die Voraussetzungen der Feststellung, daß sich Umstände ergeben haben, welche der in § 472 St.P.O. bezeichneten Erklärung der mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörde entgegenstehen. 2. Ist der Angeklagte auch dann als ein Abwesender im Sinne von Buch 6 Abschn. 4 St.P.O. anzusehen, wenn in der Hauptverhandlung ein Vertreter für ihn aufgetreten ist? 3. Ist der Begriff der Auswanderung unter allen Umständen ausgeschlossen, wenn derjenige, welcher das Bundesgebiet verlassen hat, später einmal zurückzukehren gedenkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1570242
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