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Aktenzeichen 895/03
Datum 30.04.1903
Leitsatz Welche Bedeutung hat die Bezeichnung "andere" in dem § 153 Gew.O.? Sollen durch die Strafbestimmung dieses Paragraphen auch Arbeitgeber vor widerrechtlicher Nötigung seitens der Arbeitnehmer geschützt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1550236
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