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Aktenzeichen 5153/02
Datum 29.01.1903
Leitsatz Kann bei der Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens in einem die falsche Unterschrift eines anderen tragenden Schriftstücke angenommen werden, daß die Aufforderung schriftlich geschehen ist? Können zur Feststellung der Bedeutung eines solchen Schriftstücks mündliche Bemerkungen des Übergebers herangezogen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1530228
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