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Aktenzeichen 5632/02

Datum 06.03.1903

Leitsatz 1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um auf Grund des § 130 in Verbindung mit den §§ 41. 42 St.G.B.'s die Unbrauchbarmachung einer Schrift anzuordnen? 2. Liegt das Erfordernis des § 40 St.G.B.'s, daß der Gegenstand der Einziehung zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens gebraucht oder bestimmt ist, dann vor, wenn jener zur Begehung des straflosen Versuchs eines Vergehens gebraucht ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1360145

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