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Aktenzeichen 4840/02
Datum 16.02.1903
Leitsatz 1. Ist ein in Bayern ansässiger Unternehmer öffentlicher Arbeiten, welche in Hessen ausgeführt werden, in Hessen gewerbesteuerpflichtig? 2. Was sind "Gewerbsanlagen" im Sinne des Art. 28 des hessischen Gewerbesteuergesetzes vom 8. Juli 1884 und des § 25 der hessischen Gewerbesteuerverordnung vom 23. Juli 1884?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1260097
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