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Aktenzeichen 6181/02
Datum 26.01.1903
Leitsatz Wie ist zu erkennen, wenn unter Verletzung des § 79 St.G.B.'s zu Unrecht eine Gesamtzuchthausstrafe ausgesprochen wird, welche sich aus verschiedenen, in früheren Urteilen in der Form einer Gesamtstrafe erkannten einzelnen Gefängnisstrafen und einer nach dem letzten Urteile verwirkten Einzelzuchthausstrafe zusammensetzt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1250094
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