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Aktenzeichen 3956/02

Datum 29.01.1903

Leitsatz Muß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Strafbescheid der Verwaltungsbehörde wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle von dem Beschuldigten persönlich gestellt oder unterschrieben sein, oder kann er auch durch den Verteidiger wirksam angebracht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1230090

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