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Aktenzeichen 3627/02

Datum 21.11.1902

Leitsatz Kann, wenn ein anhängiges Privatklageverfahren nach Übernahme der Verfolgung seitens der Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluß eingestellt und demnächst auf Grund einer vom Staatsanwalt eingereichten Anklageschrift und eines daraufhin ergangenen Eröffnungsbeschlusses ein neues Verfahren eingeleitet ist, in diesem Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einstellungsbeschlusses befunden und das neue Verfahren für unzulässig erklärt werden, weil jener Beschluß zu Unrecht ergangen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1020005

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