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Aktenzeichen 3339/02

Datum 10.11.1902

Leitsatz 1. Ist das Vormundschaftsgericht allgemein zur Abnahme von Versicherungen an Eidesstatt zuständig? 2. Besteht ein gesetzlicher Zwang für die uneheliche Mutter, dem Vormundschaftsgerichte Auskunft über den Vater ihres Kindes zu geben? 3. Kann das Vormundschaftsgericht, insbesondere in Bayern, die uneheliche Mutter Angaben über den Vater ihres Kindes an Eidesstatt versichern lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1010001

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