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Aktenzeichen 4836/01
Datum 18.02.1902
Leitsatz Findet § 241 K.O. auch dann Anwendung, wenn der Erwerb einer Forderung an den Schuldner erst gleichzeitig mit dem Empfange einer Sicherung oder Befriedigung erfolgt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0320127
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