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Aktenzeichen 4107/01

Datum 31.01.1902

Leitsatz Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im Sinne des § 377 Nr. 6 St.P.O. dann vor, wenn über den gemäß § 174 G.V.G.'s verkündeten besonderen Beschluß, die Öffentlichkeit für die Verkündung der Urteilsgründe auszuschließen, nicht besonders verhandelt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0280103

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