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Aktenzeichen 4514/01
Datum 24.01.1902
Leitsatz Macht derjenige, welcher eine von ihm widerrechtlich bezeichnete oder ausgestattete Ware in den Verkehr bringt, sich einer zweiten Strafthat oder nur einer Fortsetzung des mit der Bezeichnung oder Ausstattung begangenen Vergehens schuldig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0220089
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