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Aktenzeichen 3887/01
Datum 24.01.1902
Leitsatz Hat eine nach vorläufiger Untersuchung vom Gerichtsherrn gemäß den §§ 91. 102 der preußischen Militärstrafgerichtsordnung vom 3. April 1845 verfügte Einstellung des Verfahrens dieselbe Wirkung wie der § 210 St.P.O.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0210086
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