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Aktenzeichen 5088/01

Datum 16.01.1902

Leitsatz 1. Ist für die teilweise Bejahung und Verueinung einer Frage durch die Geschworenen eine bestimmte Form erforderlich? 2. Kann die Frage wegen versuchten Totschlages den Geschworenen auch in der Form vorgelegt werden: "Ist der Angeklagte schuldig, den Entschluß, einen Menschen vorsätzlich zu töten, durch Handlungen, welche ..., bethätigt zu haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D01B0070

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