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Aktenzeichen 4529/01

Datum 16.01.1902

Leitsatz Muß bei Veränderung des dem Eröffnungsbeschlusse zu Grunde liegenden rechtlichen Gesichtspunktes die Vorschrift des § 264 St.P.O. auch dann eingehalten werden, wenn gemäß § 231 a. a. O. trotz Ausbleibens des Angeklagten zur Hauptverhandlung geschritten worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0190065

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