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Aktenzeichen 4697/01

Datum 17.12.1901

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist die im Auslande vollzogene Strafe auf die im Inlande wegen derselben Handlung zu erkennende Strafe anzurechnen: 1. wenn die Auslandsstrafe zugleich wegen anderer Handlungen erkannt ist, 2. wenn die ausländische Strafart dem inländischen Strafsysteme fremd ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D00E0041

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