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Aktenzeichen 3357/01
Datum 12.12.1901
Leitsatz Stehen Urkunden, welche im Wege der Ersatzzustellung gemäß § 181 C.P.O. der Ehefrau des Adressaten durch einen Beamten übergeben, von dieser aber dem Adressaten nicht ausgehändigt, sondern vernichtet sind, unter dem strafrechtlichen Schutze des § 133 St.G.B.'s?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D00B0028
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