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Aktenzeichen 3985/01

Datum 05.12.1901

Leitsatz 1. Ist bei einer Anklage wegen Verletzung des Warenzeichenschutzes auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 zum Schutz der Warenbezeichnungen die Entbindung des Angeklagten von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nach § 232 St.P.O. zulässig? 2. Unter welcher Voraussetzung kann der durch die Abwesenheit eines Angeklagten gegebene unbedingte Revisionsgrund des § 377 Nr. 5 St.P.O. vom Nebenkläger auch gegenüber einem Mitangeklagten geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0080017

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