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Aktenzeichen 2046/01
Datum 01.10.1901
Leitsatz Ist der Gebrauch einer einem Anderen als Warenzeichen geschützten Wortverbindung auf einem Bildrahmen zulässig, wenn dieselbe den Gedanken des Bildes ausdrückt und als dessen Name erscheint?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0020003
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