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Aktenzeichen 3169/01

Datum 21.11.1901

Leitsatz Kann der Grundsatz ne bis in idem in Frage kommen, wenn in einem mit der Revision angegriffenen Urteile ein Vergehen festgestellt ist und in einem anderen im Laufe der Revisionsinstanz rechtskräftig gewordenen Strafurteile wegen eines gleichartigen fortgesetzten Vergehens Bestrafung erfolgt ist, welches in diesem gegenüber der dem noch schwebenden Verfahren zu Grunde liegenden That als selbständig erklärt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D0010001

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