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Aktenzeichen 4970/00

Datum 25.02.1901

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann die Bezeichnung einer Drucksache mit einer Nummer als Aufschrift eines bestimmten Empfängers in Gemäßheit des Art. 3 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom 20. Dezember 1899, einige Änderungen von Bestimmungen über das Postwesen betreffend (R.G.Bl. 1899 Nr. 51 S. 715), angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF340176

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