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Aktenzeichen 163/01

Datum 21.02.1901

Leitsatz 1. Macht sich derjenige strafbar, welcher zur Bezeichnung seiner Ware wissentlich ein Wort benutzt, das in einem, für ihn eingetragenen, zusammengesetzten Warenzeichen enthalten, aber daneben für sich allein zu Gunsten eines Anderen als Warenzeichen, und zwar als Klangzeichen, in die Zeichenrolle eingetragen ist? 2. Ist der widerrechtliche Gebrauch eines fremden Warenzeichens nur dann strafbar, wenn durch ihn die Gefahr einer Täuschung des Publikums über die Herkunft der Waren entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF320169

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