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Aktenzeichen 96/01

Datum 19.02.1901

Leitsatz Anwendbarkeit des Grundsatzes "ne bis in idem" auf eine unaufechtbar gewordene polizeiliche Strafverfügung, sofern nach dem Ergebnisse der Hauptverhandlung die That unter denselben rechtlichen Gesichtspunkt fällt, von welchem die Strafverfügung ausgegangen ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF310165

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