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Aktenzeichen 4842/00
Datum 08.02.1901
Leitsatz Können Vermerke, durch welche in einer kaufmännischen Kladde die geschehene Übertragung des betreffenden Postens in das Hauptbuch dokumentiert wird, als beweiserhebliche Privaturkunden im Sinne des § 267 St.G.B.'s angesehen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF280131
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