zurück

Aktenzeichen 4842/00

Datum 08.02.1901

Leitsatz Können Vermerke, durch welche in einer kaufmännischen Kladde die geschehene Übertragung des betreffenden Postens in das Hauptbuch dokumentiert wird, als beweiserhebliche Privaturkunden im Sinne des § 267 St.G.B.'s angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF280131

Download PDF

zurück