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Aktenzeichen 4695/00

Datum 01.02.1901

Leitsatz 1. Inwiefern haben sog. Wildscheine, die in Preußen nach Maßgabe bestehender Regierungsverordnungen ausgestellt sind, die Eigenschaft öffentlicher Urkunden? 2. Kann eine Verfälschung darin erblickt werden, daß die unter dem Wildscheine befindliche Unterschrift des Amtsvorstehers unleserlich gemacht worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF250114

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