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Aktenzeichen 4637/00

Datum 25.01.1901

Leitsatz Ist auch nach der preußischen Ordnung für die Verwaltung der Kassen bei den Justizbehörden vom 31. März 1900 (Just.-Min.-Bl. 1900 S. 103 flg.) der Kassenkurator zur Stellung des Strafantrages auf Grund des § 288 St.G.B.'s befugt, wenn die Vereitelung der fiskalischen Befriedigung wegen einer Gerichtskostenschuld in Frage steht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF230111

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