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Aktenzeichen 3728/00

Datum 18.12.1900

Leitsatz Welche Bedeutung ist der die Apotheker betreffenden Bestimmung unter Nr. 9 des § 17 der durch Beschluß des Bundesrates vom 18. November 1892 erlassenen "Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturiertem Branntwein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken" (Centralbl. für das Deutsche Reich S. 695), insbesondere dem dort gebrauchten Ausdrucke "zum Vertriebe an andere Gewerbetreibende" beizulegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF120057

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