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Aktenzeichen 4104/00

Datum 13.12.1900

Leitsatz Ist der sog. Automatendiebstahl (Entwendung von Gegenständen aus Automaten mittels Einwurfes von Metallplatten, Knöpfen oder dergleichen anstatt Geldmünzen) als schwerer Diebstahl anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF0D0045

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