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Aktenzeichen 2723/00

Datum 16.10.1900

Leitsatz Umfaßt der § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 (R.G.Bl. S. 145) auch solche Angaben thatsächlicher Art, die nicht an sich, wohl aber im Zusammenhalt mit ihrer Erläuterung durch eine bildliche Darstellung unwahr und irreführend sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE8F0431

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