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Aktenzeichen 2645/00

Datum 08.10.1900

Leitsatz Unterbrechen bei dem begrifflichen Zusammentreffen eines Offieialdeliktes mit einem Antragsbelikte die wegen des Officialdeliktes vorgenommenen richterlichen Handlungen die Verjährung der Strafverfolgung des Antragsdeliktes, und zwar auch in dem Falle, wenn der Strafantrag des Verletzten erst zu einer Zeit gestellt wurde, in welcher die Verjährungsfrist bezüglich des Antragsdeliktes bereits abgelaufen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE8D0426

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