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Aktenzeichen 2446/00

Datum 21.09.1900

Leitsatz Wem ist im Falle einer Verurteilung wegen öffentlicher oder durch Verbreitung von Schriften 2c begangener Beleidigung einer Behörde die Befugnis zur Bekanntmachung des Urteiles zuzusprechen, wenn der alleinige Repräsentant der Behörde, welcher den Strafantrag gestellt hat, inzwischen verstorben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE7F0396

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