zurück
Aktenzeichen 3901/99
Datum 04.01.1900
Leitsatz Unterliegt die Beförderung von Drucksachen (abgesehen von politischen Zeitungen) und Warenproben in offenen mit der Adresse verschiedener Personen versehenen Briefumschlägen dem Postzwange, wenn diese Briefumschläge zusammen in einem verschlossenen Pakete versendet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE2E0144
zurück