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Aktenzeichen 3901/99

Datum 04.01.1900

Leitsatz Unterliegt die Beförderung von Drucksachen (abgesehen von politischen Zeitungen) und Warenproben in offenen mit der Adresse verschiedener Personen versehenen Briefumschlägen dem Postzwange, wenn diese Briefumschläge zusammen in einem verschlossenen Pakete versendet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE2E0144

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