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Aktenzeichen 267/00

Datum 19.02.1900

Leitsatz Inwieweit ist der Angeklagte von Kosten zu entbinden, wenn das Hauptverfahren wegen gewohnheits- und gewerbsmäßigen Wuchers eröffnet ist, das Urteil beide Qualifikationen verneint und von den mehreren Wucherfällen nur einige als nachgewiesen ansieht, in diesen aber mehrere selbständige Handlungen erblickt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE2D0142

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