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Aktenzeichen 3682/99

Datum 28.11.1899

Leitsatz Darf die Anordnung des preußischen Finanzministers, daß Zollfreiheit auf Grund der Anmerkung zu Nr. 25 g 1 des Zolltarifes nur dann zu gewähren sei, wenn die eingeführten Mengen lediglich für den eigenen Haushalt eines Bewohners des Grenzbezirkes bestimmt seien und für jeden Haushalt nicht mehr als die gesetzlich zulässige Höchstmenge an einem und demselben Tage eingeführt werde, dahin verstanden werden, daß ein Bewohner des Grenzbezirkes berechtigt wäre, gleichzeitig für den eigenen und für einen anderen Haushalt im Grenzbezirke je die zollfreie Fleischportion einzuführen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE010001

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