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Aktenzeichen 4061/99

Datum 04.12.1899

Leitsatz Liegt eine rechtsgültige eidesstattliche Versicherung vor, wenn der Rechtsanwalt die schriftliche eidesstattliche Versicherung seines Mandanten, die er nach dessen Willen in einem anstehenden Termine nur zu einem Vorhalte an den Gegner gebrauchen sollte, im Termine dem Gerichte übergiebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD8C0435

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