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Aktenzeichen 4513/99
Datum 09.11.1899
Leitsatz Begründet es die Revision, wenn der Vorsitzende irrigerweise erklärt hat, das Ablehnungsrecht des Angeklagten sei erschöpft, und nach Entdeckung des Irrtumes, aber vor Beendigung der Auslosung mit der Bildung der Geschworenenbank aufs neue beginnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD7C0378
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