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Aktenzeichen 938/99
Datum 31.05.1899
Leitsatz Sind die Vorschriften des Art. 33 des bayerischen Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt vom 17. März 1892 auch von dem außerbayerischen deutschen Standesbeamten zu beachten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD3D0204
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