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Aktenzeichen 1619/99
Datum 29.05.1899
Leitsatz Hat für die Stempelpflicht eine bei der Errichtung der schriftlichen Vertragsurkunde mündlich getroffene Nebenberedung Bedeutung? Ist auf eine Ordnungsstrafe schon dann zu erkennen, wenn das Gericht die Möglichkeit anerkennt, daß der Angeklagte eine Steuerhinterziehung nicht beabsichtigt habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD390191
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