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Aktenzeichen 1479/98
Datum 08.05.1899
Leitsatz Kann die Revision wirksam darauf gegründet werden, daß ein zur Hauptverhandlung vorgeladener und erschienener Zeuge, der auf Grund von ihm gemachter unrichtiger Angaben über sein Recht zur Zeugnisverweigerung vom Richter irrigerweise belehrt worden, das Zeugnis verweigert hat und unvernommen geblieben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD360157
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