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Aktenzeichen 945/99

Datum 21.04.1899

Leitsatz 1. Ist die an die zuständige Militärbehörde gerichtete, mit falscher Unterschrift versehene schriftliche Anzeige, daß eine Person des Beurlaubtenstandes ohne genügende Entschuldigung der Einberufung zu den Kontrolversammlungen nicht nachgekommen sei, eine beweiserhebliche Urkunde? 2. Kann eine Urkundenfälschung begangen werden durch die dem militärischen Vorgesetzten schriftlich gemachte Mitteilung von Thatsachen, die geeignet sind, die Verweigerung eines Urlaubsgesuches zu rechtfertigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD2E0133

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