zurück

Aktenzeichen 1313/99

Datum 14.04.1899

Leitsatz Sind die im § 246 Abs. 1 St.P.O. vorgeschriebenen Eröffnungen ordnungsmäßig erfolgt, wenn der Angeklagte, sobald er wieder vorgelassen worden, vernommen und im Laufe dieser Vernehmung nach und nach von dem wesentlichen Inhalte des während seiner Abwesenheit Ausgesagten oder Verhandelten unterrichtet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD2A0120

Download PDF

zurück