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Aktenzeichen 870/99

Datum 07.04.1899

Leitsatz Können Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch-ungarischen Zollgesetze, welche während des Bestehens des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1881 (R.G.Bl. S. 247) begangen, aber erst im Jahre 1898 zur Aburteilung gelangt sind, mit Rücksicht auf den in § 2 Abs. 2 St.G.B.'s ausgesprochenen Grundsatz deswegen für straflos erachtet werden, weil das bezeichnete Gesetz mit dem 1. Februar 1892 seine Geltung verloren hat, Strafvorschriften gleicher Art aber erst wieder durch das Reichsgesetz vom 9. Juni 1895, betreffend die Ausführung des mit Österreich-Ungarn abgeschlossenen Zollkartelles (R.G.Bl. S. 253), erlassen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD260110

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