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Aktenzeichen 46/99

Datum 09.03.1899

Leitsatz Gehören zu dem wesentlichen Inhalte desjenigen, was während der Abwesenheit eines zeitweise aus dem Sitzungszimmer entfernten Angeklagten verhandelt worden und wovon dieser nach seiner Wiederzulassung gemäß § 246 St.P.O. von dem Vorsitzenden zu unterrichten ist, auch diejenigen Ausführungen, mit denen die Staatsanwaltschaft ihre Anträge begründet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD1E0088

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